Lizenzbestimmungen ITC PowerCommerce ®

ITC Internet-Trade-Center AG
Ostra-Allee 9, D- 01067 Dresden (Germany)
- nachfolgend: „ITC“ genannt -

Stand: 16.07.2007

 

ITC ist Hersteller der Standardsoftware ITC PowerCommerce ® und vertreibt Anpassungsleistungen. Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen regeln die Nutzungsrechte der Kunden der ITC und beschränken die Nutzungsrechte Dritter an der durch ITC hergestellten Standardsoftware sowie der softwaretechnischen Anpassungsleistungen (nachfolgend nur „Software“ genannt).

1. Nutzungsrechte am Objektcode von ITC-PowerCommerce ®

(1) ITC räumt dem Kunden an der auf Dauer gegen Einmalvergütung überlassenen und von ihr hergestellten Software das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die Software für den mit der Einräumung verfolgten Zweck in der vereinbarten Systemumgebung für eigene Zwecke zu nutzen. Die Nutzung in einer anderen Systemumgebung bedarf der schriftlichen Zustimmung der ITC. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Einsatzfähigkeit in einer anderen geeigneten Systemumgebung zulässig.

 

(2) Wird dem Kunden eine mandantenfähige Version der Software zur Installation überlassen, ist er nicht befugt, seinen Endkunden (Mandanten) Lieferkopien der Software zu überlassen und die Software bei Endkunden zu installieren. Das Nutzungsrecht beschränkt sich darauf, den Endkunden Nutzungsrechte an der softwaretechnischen Anwendung einzuräumen.

 

(3) Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nur dann zusammen mit den sonstigen Lieferungen und Leistungen der ITC übertragbar, wenn der Kunde selbst die Nutzung vollumfänglich einstellt. Das Nutzungsrecht für Schulungs-, Test- und Entwicklungslizenzen ist nicht übertragbar. Im Fall der Überlassung der Software an Dritte ist der Kunde verpflichtet, ITC Namen und Anschrift des Erwerbers in vollständiger Form in Textform mitzuteilen.

 

(4) Einsatzzweck von Test- und Entwicklungslizenzen ist die Evaluierung der technischen Eignung für die Nutzung der Software in der vereinbarten Systemumgebung. Für Zwecke eines operativen Betriebs dürfen Test- und Entwicklungslizenzen nicht verwendet werden.

 

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Software der ITC nicht in eine andere Codeform als der überlassenen zu bringen, es sei denn, dies ist nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig.

 

(6) Der Kunde ist nur dann berechtigt, zu Sicherungszwecken Kopien der Software anzufertigen, soweit ihm nach dem Vertrag eine Lieferkopie der Software für Zwecke der Installation zu überlassen ist. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Kopien der Software sind insoweit Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

 

(7) Eine weitergehende Nutzung der Software als in den vorherstehenden Absätzen beschrieben, ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, weitere Nutzungsrechte (z.B. Unterlizenzen) zu begründen und die Leistung zu vervielfältigen oder zu vermieten oder einem ASP (Application Service Provider) ohne Zustimmung der ITC zu überlassen.


2. Nutzungsrechte am Quelltext von ITC-PowerCommerce ®

ITC räumt dem Kunden am Quelltext (Quellcode) der Software einschließlich der Entwicklungsdokumentation nur dann Nutzungsrechte ein, wenn und soweit die Überlassung auch des Quelltextes ausdrücklich vereinbart ist, oder soweit Lizenzbestimmungen integrierter Softwarecodes dies verlangen.


3. Rechte Dritter an der Software

(1) Soweit in der vertraglich zu überlassenen Software fremde Software integriert ist, richten sich die Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen (dritten) Softwarehersteller bzw. Lizenzgeber.

 

(2) ITC PowerCommerce ® enthält Software-Code, welche seitens der Apache Software Foundation (http://www.apache.org) entwickelt wurde. Es handelt sich um die Software „Velocity“ und „Struts“. Der Text der Apache Software License ist unter der Internetadresse http://jakarta.apache.org/LICENSE wiedergegeben.

 

(3) ITC beansprucht keinerlei eigenen Schutzrechte an der in der Software enthaltenen Programmbibliothek JBoss (http://www.jboss.org), welche die Nutzung durch den Kunden einschränkt. JBoss wurde durch dessen Urheber unter der GNU Lesser General Public License (LGPL) vertrieben und versteht sich als „Open Source Software“. Die LGPL verlangt, dass die unter ihr lizenzierte Software zusammen mit dem Source Code lizenziert wird und diese Software nur frei veränderbar weitergegeben werden darf. Andere Handlungen als das Vervielfältigen, Verbreiten und Bearbeiten werden von der LGPL nicht erfasst. Der Text der GNU Lesser General Public License ist auf der Website unter http://www.fsf.org/licensing/licenses/lgpl.html wiedergegeben. ITC PowerCommerce ® selbst enthält keinen Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist. ITC wird dem Kunden die Anpassungsleistungen im Objektcode und im Quellcode zugänglich machen.