EU-Parlament beschließt Effizienz-Richtlinie

Bindende Energiesparmaßnahmen, inklusive der Renovierung öffentlicher Gebäude, sowie Energiesparpläne und Energieaudits für alle großen Unternehmen werden durch die Energieeffizienz-Richtlinie, die am
11.09.2012 vom EU-Parlament verabschiedet wurde, zur Verpflichtung.
Durch die Senkung des Energieverbrauchs um 20% könnte die EU 50 Milliarden Euro im Jahr einsparen.

Die Energieeffizienz- Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat jährlich mindestens 3 % (der Bodenflächen) geheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich "im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden", zu renovieren hat. Das betrifft Gebäude mit einer "Gesamtnutzfläche" von mehr als 500 m2, und ab Juli 2015 von mehr als
250 m2. Mitgliedstaaten können sich jedoch auch für alternative Maßnahmen entscheiden, um die gleichen Energieeinsparungen zu erreichen.

Energieunternehmen oder -verteiler müssten "das übergeordnete Energieeffizienzziel der Union von 20 %" bis 2020 erreichen. Dieses Ziel muss für den Zeitraum vom 2014-2020 mindestens neuer jährlicher Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes an Endverbraucher nach ihrem über den letzten Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 2013 gemittelten Absatzvolumen entsprechen. Energieverkäufe für Verkehrszwecke könnten von den Bestimmungen ausgenommen werden und alternative Wege der Energieeinsparung sind erlaubt, so Einsparungen im gleichen Umfang erreicht werden.

Alle großen Unternehmen werden verpflichtet, Energieaudits vorzunehmen.
Diese Audits müssen innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erstmals und in Folge alle vier Jahre von qualifizierten und beglaubigten Experten durchgeführt werden. KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Spezielle Vorgaben zur Einrichtung so genannter Finanzfazilitäten für Energiesparmaßnahmen sind ebenfalls Teil der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sollten die Einrichtung dieser Fazilitäten oder die Nutzung bestehender Finanzinstrumente erleichtern.

Die Richtlinie muss noch vom Ministerrat formal verabschiedet werden und wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Mitgliedstaaten haben bis zu 18 Monaten Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: Europäisches Parlament

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