Lizenzbestimmungen ITC PowerCommerce ®
ITC Internet-Trade-Center AG
Ostra-Allee 9, D- 01067 Dresden (Germany) - nachfolgend: „ITC“ genannt -
Stand: 16.07.2007
ITC ist Hersteller der Standardsoftware ITC PowerCommerce ® und vertreibt
Anpassungsleistungen. Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen regeln die
Nutzungsrechte der Kunden der ITC und beschränken die Nutzungsrechte Dritter
an der durch ITC hergestellten Standardsoftware sowie der softwaretechnischen
Anpassungsleistungen (nachfolgend nur „Software“ genannt).
1. Nutzungsrechte am Objektcode von ITC-PowerCommerce ®
(1) ITC räumt dem Kunden an der auf Dauer gegen Einmalvergütung
überlassenen und von ihr hergestellten Software das einfache, nicht
ausschließliche Recht ein, die Software für den mit der Einräumung
verfolgten Zweck in der vereinbarten Systemumgebung für eigene Zwecke
zu nutzen. Die Nutzung in einer anderen Systemumgebung bedarf der schriftlichen
Zustimmung der ITC. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht
einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Einsatzfähigkeit
in einer anderen geeigneten Systemumgebung zulässig.
(2) Wird dem Kunden eine mandantenfähige Version der Software zur
Installation überlassen, ist er nicht befugt, seinen Endkunden (Mandanten)
Lieferkopien der Software zu überlassen und die Software bei Endkunden
zu installieren. Das Nutzungsrecht beschränkt sich darauf, den Endkunden
Nutzungsrechte an der softwaretechnischen Anwendung einzuräumen.
(3) Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nur dann zusammen
mit den sonstigen Lieferungen und Leistungen der ITC übertragbar,
wenn der Kunde selbst die Nutzung vollumfänglich einstellt. Das Nutzungsrecht
für Schulungs-, Test- und Entwicklungslizenzen ist nicht übertragbar.
Im Fall der Überlassung der Software an Dritte ist der Kunde verpflichtet,
ITC Namen und Anschrift des Erwerbers in vollständiger Form in Textform
mitzuteilen.
(4) Einsatzzweck von Test- und Entwicklungslizenzen ist die Evaluierung
der technischen Eignung für die Nutzung der Software in der vereinbarten
Systemumgebung. Für Zwecke eines operativen Betriebs dürfen
Test- und Entwicklungslizenzen nicht verwendet werden.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Software der ITC nicht in eine andere
Codeform als der überlassenen zu bringen, es sei denn, dies ist nach
den gesetzlichen Vorschriften zulässig.
(6) Der Kunde ist nur dann berechtigt, zu Sicherungszwecken Kopien der
Software anzufertigen, soweit ihm nach dem Vertrag eine Lieferkopie der
Software für Zwecke der Installation zu überlassen ist. Die
einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Kopien der Software
sind insoweit Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
(7) Eine weitergehende Nutzung der Software als in den vorherstehenden
Absätzen beschrieben, ist unzulässig. Insbesondere ist es dem
Kunden untersagt, weitere Nutzungsrechte (z.B. Unterlizenzen) zu begründen
und die Leistung zu vervielfältigen oder zu vermieten oder einem
ASP (Application Service Provider) ohne Zustimmung der ITC zu überlassen.
2. Nutzungsrechte am Quelltext von ITC-PowerCommerce ®
ITC räumt dem Kunden am Quelltext (Quellcode) der Software einschließlich
der Entwicklungsdokumentation nur dann Nutzungsrechte ein, wenn und soweit
die Überlassung auch des Quelltextes ausdrücklich vereinbart
ist, oder soweit Lizenzbestimmungen integrierter Softwarecodes dies verlangen.
3. Rechte Dritter an der Software
(1) Soweit in der vertraglich zu überlassenen Software fremde Software
integriert ist, richten sich die Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen
der jeweiligen (dritten) Softwarehersteller bzw. Lizenzgeber.
(2) ITC PowerCommerce ® enthält Software-Code, welche seitens
der Apache Software Foundation (http://www.apache.org)
entwickelt wurde. Es handelt sich um die Software „Velocity“
und „Struts“. Der Text der Apache Software License ist unter
der Internetadresse http://jakarta.apache.org/LICENSE
wiedergegeben.
(3) ITC beansprucht keinerlei eigenen Schutzrechte an der in der Software
enthaltenen Programmbibliothek JBoss (http://www.jboss.org),
welche die Nutzung durch den Kunden einschränkt. JBoss wurde durch
dessen Urheber unter der GNU Lesser General Public License (LGPL) vertrieben
und versteht sich als „Open Source Software“. Die LGPL verlangt,
dass die unter ihr lizenzierte Software zusammen mit dem Source Code lizenziert
wird und diese Software nur frei veränderbar weitergegeben werden
darf. Andere Handlungen als das Vervielfältigen, Verbreiten und Bearbeiten
werden von der LGPL nicht erfasst. Der Text der GNU Lesser General Public
License ist auf der Website unter http://www.fsf.org/licensing/licenses/lgpl.html
wiedergegeben. ITC PowerCommerce ® selbst enthält keinen Code,
der von der Bibliothek abgeleitet ist. ITC wird dem Kunden die Anpassungsleistungen
im Objektcode und im Quellcode zugänglich machen.
4. Lieferung
Soweit dem Kunden Software zur Installation zu liefern ist, erfolgt die
Ablieferung der Standardsoftware und der Anpassungsleistung auf getrennten
Datenträgern nebst einer in Deutsch verfassten Dokumentation als
einer technischen Beschreibung. Diese enthält mindestens eine Nutzungsanweisung
und eine Installationsanweisung. Die Dokumentation kann wahlweise in Papierform
oder in elektronischer Form überlassen werden. ITC kann dem Kunden
die Software auch per E-Mail oder unter einer Internet-Adresse zum Herunterladen
überlassen.
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