Portale und Apps der ITC AG für Netzgesellschaften stark nachgefragt

Die Kundencenter der Verteilnetzbetreiber spüren die gestiegene Zahl der Anschlussanträge für Eigenerzeugungsanlagen ganz deutlich. Die Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und die Pflicht für ein Webportal laut EEG 2023 ab 2025 dürfte die Nachfrage fortsetzen. Hinzu kommen die vielen Netzanschluss-Anträge für Ladeeinrichtungen der E-Mobility. Um diese Anmeldeflut zu bewältigen, vertrauen immer mehr Netzgesellschaften auf die professionellen Portallösungen und Apps der ITC AG. Die Plattform ITC PowerCommerce® Netz wurde speziell auf die Bedürfnisse abgestimmt. Sie bietet u.a. eine automatisierte Verarbeitung der komplexen Antrags- und Anmeldeprozesse, Auftragsmanagement für Installateure und flexible Kundenserviceprozesse.

 

Durch die veränderte Marksituation und aufgrund der aktuellen Gesetzeslage setzen sowohl Haushalts- als auch Gewerbekunden zunehmend auf Technologien zur Eigenerzeugung und Einspeisung. „Daher hat sich auch bei der ITC die Anzahl der Anfragen für netzspezifische Kundenserviceportale in den vergangenen Monaten mehr als verdoppelt“, sagt Stefan Adler, CTO der ITC AG.

 

Die Software-Plattform ITC PowerCommerce® Netz wurde speziell für Netzgesellschaften entwickelt. Sie bietet unter anderem, in Verbindung mit einem datenführenden System, eine automatisierte Verarbeitung der komplexen Antrags- und Anmeldeprozesse, Auftragsmanagement für Installateure und flexible Serviceprozesse für die optimale Kundenbetreuung. „Unsere Lösung ermöglicht es, die Beantragungs- und Bearbeitungsprozesse für einen Anschluss zu beschleunigen und die Mitarbeiter signifikant zu entlasten. Egal, ob für Standard-Hausanschlüsse, anmeldepflichtige Geräte, Ladestationen oder eben Erzeugungsanlagen – alles kann jederzeit flexibel online beantragt werden“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing  bei der ITC AG.

 

Prozesse für Installateure
Ein weiterer modularer Baustein der ITC-Netzportallösung sind die integrierten Prozesse für Installateure. Diese richten sich an registrierte, geprüfte und im jeweiligen Installateurverzeichnis aufgeführte Fachbetriebe. Sie können den Bearbeitungsstand über einen individualisierten Zugang im Portal einsehen und bearbeiten. So ist er sichtbar dokumentiert und damit für alle Seiten transparent. Die Meldung für die Inbetriebnahme oder Fertigstellung kann über die Portal-App sofort vor Ort erfolgen. Während des Anmelde- oder Inbetriebnahmeprozesses können Installateure zudem Dokumente hochladen, wie beispielsweise eingescannte Lagepläne, Übersichtsschaltbilder, Datenblätter oder Nachweise. Eine praktische Kalenderfunktion unterstützt sie bei der Angabe von Terminen. Die Prozesse für Installateure sind neben der Inbetriebsetzung beispielsweise auch für Stilllegung, Verstärkung, Umbau auf Wandlermessung, Umbau auf Drehstrom, Wandlertausch oder Plombierung verfügbar.

 

Serviceprozesse für Netzkunden
Nicht nur die Anschlussprozesse sondern auch zahlreiche aus dem Vertrieb bekannte Self-Service-Funktionen stehen in ITC PowerCommerce® Netz zur Verfügung. Die modular aufgebaute Portal-Plattform lässt sich als offenes System mit kundengruppenspezifischen Prozessen und Anwendungen erweitern. Dazu gehören unter anderem die Zählerstandserfassung, die selbstständige Änderung und Ergänzung von Stamm- und Kommunikationsdaten durch den Verbraucher, die Aktualisierung der Kontaktdaten, Erteilen von Lastschriftmandaten, Verwaltung der Vertrags- und Bankdaten und Visualisierung des eigenen Strom-, Gas- oder Wasserverbrauchs. Zudem erhalten Verbraucher Zugriff auf aktuelle und historische Rechnungen sowie andere vertragsrelevante Dokumente. Diese können jederzeit eingesehen, heruntergeladen und archiviert werden.  

 

Weitergehende Kundenservice-Prozesse
Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik, KWK, Windkraft) haben als Einspeiser und Erzeuger ein besonderes Interesse an der Überwachung und Optimierung des Anlagenbetriebs. Daher bildet die Software-Plattform ITC PowerCommerce® Netz die dafür relevanten Kundenservice-Prozesse ab. Die Visualisierungsfunktion ermöglicht es beispielsweise, Energie- und Lastgangdaten aus unterschiedlichen Datenquellen darzustellen. Möglich ist die Darstellung in Viertelstundenwerten. So erhalten Einspeiser einen klaren Überblick über die erzeugte Strommenge sowie über Kennzahlen, wie Kosten, Erlöse, Trends oder Abweichungen. Eigenverbraucher bekommen eine Übersicht über die eigene Energiebilanz.

 

Offene Architektur und durchgängige Automatisierung
Wie jede ITC-Portallösung kann auch ITC PowerCommerce® Netz als Middleware und Datendrehscheibe fungieren und bildet so den intelligenten Datenmanager zwischen verschiedenen Anwendungen und ihren Prozessen. Ziel ist eine noch effizientere Systemintegration, die automatisiert und interoperabel zwischen dem Kundenportal, den Schnittstellen und den angebundenen Drittsystemen interagiert und so eine durchgängige Automatisierung der Prozesse ermöglicht. Bereits mehr als 100 Schnittstellen und Anbindungen zu Drittsystemen wurden in den vergangenen Jahren entwickelt, unter anderem zu Abrechnungssystemen, Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM), Energiedatenmanagement-Systemen (EDM), Archiv-, Dokumentenmanagement-Systemen (DMS) und Content-Management-Systemen (CMS). Um eine Datenübergabe strukturiert, optimiert und effizient zu gestalten, unterstützt das ITC-Adapterframework aktuelle Schnittstellen-Technologien, proprietäre Formate führender IT-Systeme der Energiewirtschaft und offene Standards, wie REST.

 

Flexible White-Label-Lösung
ITC Portallösungen und Apps sind als professionelle White-Label-Lösung einfach integrierbar und an das individuelle Corporate Design der Netzgesellschaft anpassbar. Die Portallösung und Apps bleiben im Hintergrund und im Frontend wird das gewünschte Layout sichtbar. Alle Portale lassen sich je nach Wunsch in der ITC Cloud oder On-Premise im eigenen Rechenzentrum betreiben.

 

Webportal wird Pflicht
Bis 01.01.2025 müssen laut § 8 Abs. 7 EEG 2023 alle Netzbetreiber ein Webportal für „Netzanschlussbegehren“ zur Verfügung stellen. Allgemeine Informationen zum Netzanschluss müssen dann auf der Internetseite des Betreibers stehen, darunter zählen Bearbeitungsschritte des Netzanschlussbegehrens, notwendige Informationen für ein Anschlussbegehren sowie entstehende Kosten durch einen Netzanschluss. Der Gesetzgeber verpflichtet Netzgesellschaften außerdem dazu, ihre Verfahren zu digitalisieren und weitgehend zu vereinheitlichen. Die Reaktionsfrist für Netzanschlussbegehren verkürzt sich von aktuell acht auf vier Wochen.

 

(Grafik: ITC AG  | Häuser: Designed by pch.vector/Freepik)

Zurück